Krankenkasse
Ambulante Pflege & Betreuung
In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf häusliche Pflegeleistungen. Ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, aber nicht möglich oder wird ein Krankenhausaufenthalt durch häusliche Pflege vermieden oder verkürzt, wird die versicherte Person zu Hause, bei Angehörigen oder an anderen geeigneten Orten betreut.
Dieses Recht auf häusliche Pflege umfasst die notwendige Behandlung und Grundpflege sowie die häusliche Pflege.
Darüber hinaus erhält der Versicherte, wenn eine medizinische Behandlungspflege sichergestellt werden muss, die Versorgung, die benötigt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte krankheitsbedingt ärztliche Hilfe benötigt und die häusliche Pflege Teil der Krankenversicherung ist.
Die Leistungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die zu pflegende Person alleine lebt oder Angehörige die Person nicht in vollem Umfang versorgen oder Behandeln kann.