Pflegekasse
Anspruch – Leistungen – Anträge
Pflegegelder dienen der finanziellen Absicherung pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekassen tragen die Zuschüsse für den Anschaffungszuschuss der pflegebedürftigen Menschen, einen Krankenhausaufenthalt oder einer häuslichen Pflege.
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Personen, bei denen ein Pflegegrad bestimmt wurde.
Die Leistungen können nur gewährleistet werden, wenn Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt wurden. Anspruch auf Pflegegeld hat daher jeder gesetzlich Versicherte, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Privatversicherte müssen monatliche Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen, um im Pflegefall abgesichert zu sein.