Verhinderungspflege
Ersatzpflege durch unseren ambulanten Pflegedienst
Eine bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige
Die Pflege von Angehörigen kann körperlich und geistig sehr herausfordernd sein. Jemanden 24 Stunden am Tag zu pflegen – das ist nahezu unmöglich. Pflegende haben nebenher noch Verpflichtungen, wie Kinder, Arbeit oder Urlaub, Betroffene brauchen Kraft und Erholung.
Aber wenn Sie nicht da sind, wer kümmert sich um die betroffene Person in Not? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung! Wir sorgen dafür, dass Ihre Lieben auch in Ihrer Abwesenheit optimal betreut werden – selbstverständlich in gewohnter Umgebung.
Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege, Urlaub oder Pflegevertretung genannt – ist eine Leistung der häuslichen Pflege. Auch der Gesetzgeber weiß, dass die Pflege von Angehörigen viel Kraft erfordert.
Damit die Unterstützung nicht zu Erschöpfung, Burnout oder anderen Erkrankungen führt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege. Der Vorteil besteht darin, dass die Pflegebedürftigen nicht ins Pflegeheim verlegt werden müssen, sondern in den eigenen vier Wänden bestens betreut werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
- min. Pflegegrad 2
- die Betreuung erfolgt durch eine private Person
- pflegende Personen versorgen pro Woche, 10 Std. und länger Ihre Angehörigen
- Sie beziehen Pflegegeld
- die Pflege erfolgt seit mingestens 1 Jahr